Domainvermittlungsvertrag
1. Dieser Domainvermittlungsvertrag wird zwischen der webagentur.at internet services gmbh (in der Folge "webAgentur" genannt) und Ihnen (in der Folge "Reseller" genannt) geschlossen und tritt am Tag der elektronischen Zustimmung in Kraft. Durch die elektronische Zustimmung zu diesem Vertrag bestätigen Sie diesen gelesen und verstanden zu haben und die AGB´s der webAgentur unter diesem Link zu akzeptieren.
2. Die webAgentur und der Reseller erkennen die Anwendbarkeit dieses Domainvermittlungsvertrages in ihrer jeweils geltenden Fassung auch für alle zukünftigen Verträge an. Sollte durch die webAgentur eine Änderung dieses Vertrags vorgenommen werden, so wird sie den Reseller von dieser Änderung einen Monat vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail informieren. Eine Änderung dieses Vertrages, die dem Reseller, der Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist, nicht nur zum Vorteil gereicht, berechtigt diesen zur vorzeitigen Vertragsauflösung, wobei die Änderung als akzeptiert gilt, wenn der Reseller nicht binnen drei Wochen ab der Bekanntgabe der Änderung den Vertrag auflöst. Die webAgentur wird im Zuge der Vertragsänderung noch einmal gesondert auf das Kündigungsrecht des Resellers hinweisen.
3. Die webAgentur bietet Dienstleistungen und Services zur Ermöglichung einer Domainverkaufstransaktion an und berechnet dafür eine Provision. Die aktuelle Markplatzprovision beträgt netto 15% vom Nettoverkaufspreis zzgl. anwendbare USt.
4. Verkaufserlöse werden, soweit anwendbar, zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet.
5. Der Reseller ermächtigt die webAgentur seine am Marktplatz eingetragenen Domainnamen auch auf Marktplätzen von Drittanbietern anzubieten und zu verkaufen. Die webAgentur verpflichtet sich, im Falle des erfolgreichen Verkaufs und Transfer eines Domainnamens dem Reseller zumindest den Nettopreis, welchen der Reseller als Verkaufspreis hinterlegt hat, gutzuschreiben. Die webAgentur kann Transaktionen jederzeit ablehnen und stornieren, in diesem Fall ist der Domainname wieder in den Besitz des Resellers zu übergeben.
6. Der Reseller ermächtigt die webAgentur als designierten Bevollmächtigten für die Domainübertragung.